Wir unterstützen Sie bei den Anträgen für Kostenbeteiligung
Wenn Sie bei uns Hörgeräte kaufen, helfen wir Ihnen bei der Finanzierung und bei der Beantragung von Kostenbeteiligungen und Zuschüsse z.B. bei der AHV oder IV.
Was muss ich tun, um von einem AHV-Zuschuss oder einem IV-Zuschuss profitieren zu können?
Wir empfehlen Ihnen in einem ersten Schritt einen kostenlosen Hörtest in einem Audika Hörcenter zu machen. Dabei werden je separat auf dem linken und dem rechten Ohr Töne in den Frequenzen von 500 bis 4000 Hz abgespielt und schrittweise in der Lautstärke erhöht, bis Sie den Ton hören können. Die Ergebnisse liegen sofort vor und können mit unseren Hörexpertinnen und Hörexperten besprochen werden.
Brauche ich für den Hörtest eine Überweisung vom Arzt?
Sie brauchen keine Überweisung von Ihrem Arzt, um einen kostenlosen Hörtest in einem unserer Audika Hörcenter zu machen.
Wenn das Ergebnis des Hörtests zeigt, dass Hörgeräte Ihnen helfen können besser zu hören, dann empfehlen wir Ihnen verschiedene Hörgeräte bei uns zu testen, um zu erfahren, welche Vorteile Ihnen Hörgeräte bringen können.
Entscheiden Sie sich für Hörgeräte, dann benötigen Sie eine Überweisung vom HNO-Arzt, um eine Erstattung der Kostenbeteiligung der Sozialversicherungen in Anspruch zu nehmen.