Finanzierung von Hörgeräten

Wichtige Gesundheitsentscheidungen sollten nicht von den Kosten bestimmt werden. Deshalb stellen wir Ihnen hier gerne die gängigsten Finanzierungsmöglichkeiten für Hörgeräte vor.

 

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Nachbetreuung

Welche Finanzierungsmöglichkeiten gibt es für Hörgeräte?

Um Hörgeräte zu finanzieren, gibt es verschiedene Möglichkeiten, je nach Hörverlust und individueller Situation. Dazu gehören Kostenbeteiligungen von Sozialversicherungen wie die AHV, IV, MV, UV, Zuschüsse von privaten Versicherungen oder auch spezielle Förderprogramme. Nachfolgend finden Sie viele Informationen. Gerne beraten wir Sie in einem persönlichen Gespräch ausführlich über die für Sie in Frage kommenden Finanzierungsmöglichkeiten. 

Erfahren Sie hier mehr dazu:

  1. Kostenbeteiligung der AHV und IV
  2. Kostenbeteiligung von Krankenkassen
  3. Null-Prozent-Zins-Finanzierung von Audika
  4. Förderprogramme

1. Kostenbeteiligung der AHV und IV

Beim Kauf von Hörgeräten haben Sie je nach Hörverlust und persönlicher Situation Anspruch auf eine Kostenbeteiligung der Sozialversicherungen wie AHV, SUVA, Unfallversicherung (UV) oder Militärversicherung (MV). 

Mehr zu den AHV- und IV-Beiträgen

2. Kostenbeteiligung von Krankenkassen

Hörgeräte sind Hilfsmittel wie Brillen oder Kontaktlinsen. Einige Krankenkassen und Zusatzversicherungen beteiligen sich in regelmässigen Abständen an den Kosten für Hörgeräte. Je nach Krankenkasse und Kanton können die Leistungen für Hörgeräte sehr unterschiedlich sein. Es lohnt sich, bei Ihrer Krankenkasse nachzufragen, ob die Kosten beim Kauf von Hörgeräten übernommen werden oder ob sich Ihre Krankenkasse an den Kosten beteiligt.

3. Null-Prozent-Zins-Finanzierung

Wenn Sie bei uns Hörgeräte kaufen, dann können wir Ihnen mit der Ratenzahlung von Audika eine flexible Zahlungslösung anbieten. Der Zahlungsplan wird so gestaltet, dass Sie nicht alles auf einmal bezahlen müssen. Sie können die Kosten für Ihre Hörgeräte einfach, bequem und flexibel auf 12 oder 24 Monate verteilen. Eine erschwingliche Möglichkeit, Ihre Hörgeräte zu kaufen. Die Ratenzahlung ist für Sie zinsfrei, da Audika die Gebühren und Zinsen übernimmt.  

  • Flexible Ratenzahlungsmodelle über 12 bis 24 Monate
  • Zinsfrei für Sie, da Audika die Zinskosten und Gebühren übernimmt
  • Basis für die Ratenberechnung ist der Hörgerätepreis und das Leistungspaket
  • Persönliche Beratung durch unsere Hörgeräteakustikerinnen und Hörgeräteakustiker
  • Unverbindliches Probetragen der Hörgeräte
  • Umfangreiche Serviceleistungen

Unsere Hörgeräteakustikerinnen und Hörgeräteakustiker stehen Ihnen bei Fragen zur Ratenzahlung von Hörgeräten mit Null-Prozent-Zins-Finanzierung gerne zur Verfügung. Vereinbaren Sie einen persönlichen Beratungstermin in einem Audika Hörcenter. Lassen Sie sich verschiedene Hörgerätemodelle vorführen und erhalten Sie einen unverbindlichen Kostenvoranschlag für Ihre Hörgeräte mit oder ohne Ratenzahlung.

 

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4. Förderprogramme

Je nach Hörverlust und persönlicher Situation besteht eine weitere Möglichkeit, um Hörgeräte finanzieren, darin, sich über Gruppen oder Organisationen zu informieren, die entsprechende Leistungen anbieten. 

Gerne beraten wir Sie zur Finanzierung von Hörgeräten

Unsere Hörakustiker und Hörakustikerinnen beraten Sie gerne zum Kauf und zur Finanzierung von Hörgeräten. Vereinbaren Sie noch heute einen Termin in einem Hörcenter in Ihrer Nähe.

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