Kennen Sie schon unsere Versicherung für Hörgeräte?

Die Rundum-Sorglos-Versicherung bietet Ihnen maximalen Schutz für Ihre Hörgeräte. Egal, ob die Hörgeräte verloren gehen, beschädigt oder gestohlen werden.

Die Garantie auf Ihren Hörgeräten

Wenn Sie Ihre Hörgeräte in einem unserer Hörcentern kaufen, erhalten Sie in der Regel 2 oder 4 Jahre Garantie auf Ihre Hörgeräte. Die Garantiedauer hängt von der Hörgerätemarke ab, und auch davon, ob Sie sich für ein Servicepaket von Audika entscheiden.

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, eine zusätzliche Versicherung für Ihre Hörgeräte abzuschliessen, um sich zum Beispiel gegen Verlust, Diebstahl oder unerwartete Beschädigungen abzusichern.

Audika Servicepaket

Bild zeigt Mann und Hörakustiker

Die Rundum-Sorglos-Versicherung für Ihre Hörgeräte

Diese Versicherung bietet Schutz gegen

  • Beschädigung, die durch ein plötzliches oder unvorhergesehenes Ereignis von aussen verursacht werden
  • Diebstahl und Raub
  • Verlieren oder Verlegen durch Vergessen
  • Beschädigung durch Wasser oder Feuchtigkeit

Die Rundum-Sorglos-Hörgeräteversicherung hilft Ihnen, wenn eines der obengenannten Ereignisse eintritt. Im Versicherungsfall können Sie sich jederzeit an Ihre Ansprechperson im Audika Hörcenter wenden. Audika übernimmt die Abklärungen mit der Versicherung.

Bild zeigt zwei Hörgeräte

Was kostet die Hörgeräte-Versicherung von Audika?

Die Einmalprämie kostet 100, 150 oder 200 Franken je Hörgerät. Die Höhe der Einmalprämie für 5 Jahre richtet sich nach dem Gesamtpreis des versicherten Hörsystems (Hörgerät, inkl. Leistungspaket und Otoplastik). 

Wert Hörgerät bis CHF 1'500.00 CHF 1'501.00 bis CHF 3'000.00 CHF 3'001.00 bis CHF 6'000.00
Einmalprämie für 5 Jahre inkl. MWST CHF 100.00 inkl. MWST CHF 150.00 inkl. MWST CHF 200.00

Muss ich einen Selbstbehalt zahlen?

Bei einem versicherten Reparaturschaden fällt kein Selbstbehalt an. Bei einem Schadenfall mit Geräteersatz berechnet sich der Selbstbehalt ab Datum des Gerätekaufs als Prozentsatz des auf der Police aufgeführten Bruttoverkaufspreises des Hörgeräts (inkl. MwSt. und Leistungspaket) in der Höhe von:

10 % im 1. Jahr
20 % im 2. Jahr
30 % im 3. Jahr
40 % im 4. Jahr
50 % im 5. Jahr

Hörgeräteversicherung für Sie: Schutz, wenn Sie ihn am meisten brauchen

Rufen Sie uns an oder wenden Sie sich an ein Audika Hörcenter, wenn Sie mehr über die Versicherung für Hörgeräte erfahren möchten.

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